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das "Impulspaket Soziales" der neuen Soziallandesrätin

Wie der Name „Impulspaket " schon nahelegt, sollen neue Impulse für einen sozialen Zusammenhalt und ein gemeinsames Leben in Tirol gesetzt werden. In eine positive, gemeinsame Zukunft zu investieren ist wichtig, sinnvoll und darf aus unserer Sicht weder mit „Almosen" noch mit der Stützung von „Aussonderung" zu tun haben.
Fast alle Tiroler Sozialvereine (wie wir auch) leiden unter der „neuen Unsozialpolitik" und Mittelkürzungen der aktuellen Bundesregierung. Es wäre allerdings nicht ausreichend, ein Förderpaket als reines „Abfederungspaket" für die verfehlte Politik des Bundes zu schnüren.

Gerade im Bereich „Behinderung" erachten wir es als eine echte Chance, mehr als bisher zur Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beizutragen und zu unternehmen. Positive Impulse in diese Richtung sind ja lange überfällig.

Mit der Ratifizierung der UN-Menschenrechtskonvention hat sich die Republik samt allen Landtagen dazu verpflichtet, auch ihre Budgets auf ihre inklusive Wirkung zu hinterfragen. Das geschieht derzeit in Tirol leider absolut nicht.

Endlich neue Wege beschreiten und mehr Mut zur Veränderung beweisen

Bereits im „neuen" Teilhabegesetz wurden weniger Menschen mit Behinderungen gestärkt, sondern vorwiegend Einrichtungen und soziale Dienstleister. So wurde Innovation und Teilhabe weniger gefördert, als es im Namen „Teilhabegesetz" zu vermuten wäre. Klare Entscheidungen und Förderungen echter Teilhabe wären wünschenswert, wichtig und überfällig.

„Treffsicherheit" und „Flexibilisierung" steigern

  • Ein junger Mann mit Behinderungen möchte übermorgen eine Frau in Salzburg besuchen, die er im Internet kennengelernt hat und ca. 8 Stunden bei ihr bleiben. Ein Ding der Unmöglichkeit, weil das für den „sozialen Dienstleister" zu kurzfristig ist und die „professionelle" Arbeitszeitregelung" übersteigt und der Verein keine Überstunden anordnet.... Die seit Jahren andauernde „Professionalisierung" macht vieles unmöglich, was früher möglich war und stellt nicht den Auftraggeber (also die Person mit Unterstützungsbedarf) in den Vordergrund, sondern den Dienstleister.
  • Eine junge Frau mit Autismus hat in der Pubertät massive Probleme mit ihrer Familie – eine kurze Auszeit in einer der vielen Einrichtungen und Wohngemeinschaften ist nicht möglich. Erst wenn die Situation eskaliert wird sie dauerhafte Klientin der Jugendwohlfahrt in einem Heim....
  • Ein Mädchen mit Behinderungen bräuchte eine Schulwegbegleitung, damit sie diese Art der Mobilität unterstützt erlernen kann und nicht jahrelang mit dem Rettungsauto der Johanniter zur Schule gekarrt werden muss. Trotz neuer Schulassistenzrichtlinie scheint das nicht möglich zu sein...

Es gäbe noch viele Beispiele die klar belegen, dass „gut gemeint" oft das Gegenteil von „gut" ist!
Bestehende Angebote flexibler und durchlässiger zu gestalten, würde einige und kostengünstige Impulse für ein gemeinsames Leben schaffen.

Enthindern statt behindern

Menschen mit Behinderungen werde immer noch gerne und vielfältig therapiert, aber viel zu wenig auf ihrem Lebensweg mit Behinderungen unterstützt. Trotz Teilhabegesetz gibt es eine reine REHA-Abteilung im Sozialressort, aber keine „Enthinderungsabteilung" oder eine(n) „Enthinderungsbeauftragten", der/die darauf achtet, dass (Landes)Gesetze, Beschlüsse und Entscheidungen jeglicher Art auch wirklich dazu beitragen, die vielfältigen und oft strukturellen Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen.
So ist es nicht verwunderlich, dass es nach wie vor leichter ist eine Therapie zu erhalten, als Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben in Tirol.

Auch wir als wirklich unabhängige und solidarische Beratungsstelle tun uns oft sehr schwer, der Politik Enthinderungsmöglichkeiten zu vermitteln und auf flexible Angebote zum Wohle betroffener Personen und deren Familien zu drängen. Positive und individuelle Lösungen erscheinen offenbar oft als "kompliziert" und im starren Regelwerk schwer unterzubringen...
10 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Politik noch nicht ausreichend erkannt, dass sie zur „Enthinderung" beitragen soll und der Versorgungs- und Fürsorgegedanke als hauptsächliches Ziel nicht mehr ausreichend ist.

DANKE – und bitte endlich einen Schritt weiter gehen!

Nachdem die so oft geforderte unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderungen und deren Familien noch immer keinen gesetzlichen Zuspruch gefunden hat, müssen wir vor jeder Wahl zittern und hoffen, dass wir auch weiterhin durch „Ermessensausgaben" am Leben erhalten werden.
Unabhängig von dieser bedauerlichen Situation unterstützen wir die Bemühungen der Soziallandesrätin aus ganzem Herzen und wünschen uns für unsere Kinder und alle Menschen mit Behinderungen neue und positive Impulse, die sich auch langfristig auf ein Zusammenleben aller Menschen in Tirol auswirken!
Wir hoffen sehr, dass der Tiroler Landtag die Wichtigkeit und Dringlichkeit dieses Anliegens erkennt und sich hinter die Forderung von Frau Dr. Fischer stellt und diese aktiv unterstützt!

Und wir hoffen sehr, dass so ein Impulspaket auch wirkliche Impulse für ein inklusives Tirol ermöglicht. Mit dem Wort „Inklusion" wird ohnehin schon jetzt viel zu viel Schindluder betrieben.

Selbstverständlich sind "Impulse" auch in ganz anderen Bereichen der Sozialpolitik wünschenswert und wichtig! 
Wir können nur einen inhaltlichen Beitrag aus unserem Bereich leisten, und uns dabei der leider immer öfter vorkommenden Neiddebatte verweigern.
Beides tun wir gerne und wünschen dem Vorhaben von Frau Dr. Fischer viel Erfolg!

 

 

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