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Beratungscharta

Beratungscharta der Familienberatungsstellen mit Schwerpunkt Integration:
Die Anerkennung der Vereinscharta von I:Ö bildet den gemeinsamen Grundsatz
für jegliches Handeln. Sie ist getragen von einem ganzheitlichen Menschenbild -
in Anlehnung an die Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die
UN-Konvention zum Schutze der Rechte des Kindes, die UN-Deklaration über die
Rechte aller behinderten Menschen sowie an den Artikel 7 der Österreichischen
Bundesverfassung:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu,
die Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten
Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."
(Bundesverfassung Artikel 7, Absatz 1); Verfassungsänderung 14.8.1997 in Kraft getreten

Dies setzt folgende Grundhaltung in der Beratung voraus:

I Grundhaltung in der Beratung

1. Integration ist unteilbar.
2. Das Recht auf Leben im Hinblick auf die Anwendung von Biotechnologie und Medizin muss gewahrt sein.
3. Das Recht auf Integration gilt für alle gesellschaftlichen Lebensbereiche.
4. Probleme rund um ein Leben mit Behinderung sind nicht allein als individuelle sondern immer auch in ihrem gesellschaftlichen
Zusammenhang zu sehen.
5. Die konsequente Gleichstellung aller Menschen - bei gleichzeitiger Anerkennung individueller Unterschiedlichkeiten - ist Voraussetzung für die Wahrung demokratischer Menschen- und Grundrechte.
6. Eltern behinderter Kinder und Menschen mit Behinderungen sind ExpertInnen in eigener Sache.
7. Jeder Mensch in unserer Gesellschaft hat das Recht auf persönliche Entfaltung innerhalb der Gemeinschaft und auf individuelle Zukunftsgestaltung.
8. Gemeinsames Leben von Menschen mit und ohne Behinderung stellt einen Wert für die gesamte Gesellschaft dar und ist für alle ihre Mitglieder in
gleicher Weise förderlich. Dies gilt für alle Lebensbereiche unabhängig von Art und Ausmaß der Behinderung.
9. Es ist von der Bildungs- und Schulfähigkeit jedes Kindes - unabhängig von Art und Ausmaß der Behinderung - auszugehen.

II Grundsätze in der Beratung zur Integration

1. Beratung zur Integration ist getragen von Empowerment und Peer-Support.  Empowerment meint den Prozess, innerhalb dessen Menschen sich ermutigt fühlen, ihre Angelegenheiten in die Hand zu nehmen, ihre eigenen Kräfte und Kompetenzen zu entdecken, diese ernst zu nehmen und den Wert selbst erarbeiteter Lösungen schätzen zu lernen.
Peer - Support meint in diesem Fall Unterstützung und Beratung durch ebenfalls betroffene Eltern oder zumindest durch Menschen, die gleichartige Lebenserfahrungen teilen und durch die Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen behinderter Menschen sensibilisiert sind. Bei Bewerbungen gleicher Qualifikation (nach dem Familienberatungsgesetz) sind Betroffene (Eltern oder Menschen mit Behinderungen) zu bevorzugen.

2. Beratungen zur Integration können alle Menschen in Anspruch nehmen, die privat oder beruflich mit Menschen mit Behinderung befasst bzw. selbst behindert sind.

3. Beratung zur Integration soll –auf der Basis der Grundhaltungen in der Beratung – Wege aufzeigen, wie Menschen mit Behinderung ein Leben in Familie, Kindergarten, Schule, Arbeit, Freizeit und Kommune selbst bestimmt und gleichberechtigt führen können.

4. Zur Sicherung der Beratungsqualität ist Fortbildung wesentlich. Sie findet in der jeweiligen Familienberatungsstelle in Form von Team- und
Fallsupervision statt. Zur Vertiefung des Integrationsgedankens bzw. der Integrationsphilosophie werden Bundesländer übergreifend Fortbildungsangebote
gesetzt, die die Beratungsinhalte und die Beratungsqualität zum Gegenstand haben.

5. Die oben formulierten Qualitätsstandards sind umzusetzen und weiter zu entwickeln.

III Vernetzung und Kooperation

1. Gesellschaftspolitische Probleme sollen thematisiert werden, um bei den entsprechenden Stellen notwendige gesellschafts- bzw. sozialpolitische Veränderungen zu bewirken.
2. Um erworbene Erfahrungen aus dem Beratungsalltag für alle BeraterInnen der Familienberatungsstellen der Mitgliedsvereine zugänglich und nutzbar zu machen, ist es notwendig, diese zu sammeln und vereinbarungsgemäß aufzubereiten.
3. Die vielfältigen Ressourcen an Wissen und Erfahrungen aus personeller Fachkompetenz sowie über Integration unterstützende Personen, Institutionen etc. sollen zusammengetragen, dokumentiert und für den Beratungsalltag zur Verfügung gestellt werden.

 

 

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