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Ich bin aufgrund einer Behinderung diskriminiert worden. Was kann ich tun?

Wenn Sie sich aufgrund einer Behinderung diskriminiert fühlen, kommt es darauf an, welches Gesetz für Ihre konkrete Situation heranzuziehen ist: Das kann ein Bundes- oder ein Landesgesetz für Gleichstellung und / oder Anti-Diskriminierung sein (siehe dazu den Newsletter Gewaltprävention 2/2019 >>> ).

Zuständigkeit des Bundes

Wenn die diskriminierende Situation das Bundes-Behinderteneinstellungs- oder das Bundes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz betrifft, dann können Sie beim Sozial-Ministerium-Service ein Schlichtungsverfahren durchführen. Das Schlichtungsverfahren ermöglicht, dass der diskriminierende Vorfall oder der als diskriminierend erlebte Tatbestand außerhalb eines Gerichts behandelt wird. Das Schlichtungsverfahren wird von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin des Sozial-Ministerium-Service moderiert. Es kann entweder mit einer Einigung enden, oder es kann zu keiner Einigung führen. Dann erhalten Sie eine Bestätigung und können bei Gericht klagen. Ohne einen Schlichtungsversuch kann im Rahmen der Bundesgesetze nicht geklagt werden. Bei Gericht können Sie in den meisten Fällen nur einen Schadenersatz einklagen. Nur wenn Sie von einem sehr großen Unternehmen diskriminiert worden sind, kann eine Unterlassung der Diskriminierung bzw. eine Beseitigung der Barriere eingeklagt werden.

Der Bundes-Behindertenanwalt kann bei Schlichtungsverfahren begleiten. Auf seiner Homepage finden Sie Beispiele für durchgeführte Schlichtungen und nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren: https://www.sozialministeriumservice.at/site/Menschen_mit_Behinderung/Gleichstellung/Schlichtung/


Zuständigkeit des Landes

Wenn die diskriminierende Situation das Landes-Gleichstellungs-Gesetz betrifft, können Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Bundesland wenden. In Tirol ist das die Servicestelle für Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung. Die MitarbeiterInnen der Servicestelle versuchen in den konkreten Situationen zwischen den beteiligten Personen und / oder Stellen zu vermitteln. Die Servicestelle unterstützt Sie auch, wenn Sie eine Klage bei Gericht durchführen wollen.

Hier finden Sie nähere Informationen zur Servicestelle für Gleichbehandlung und Anti-Diskriminierung in Tirol:
https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/gleichbehandlung-antidiskriminierung/

Hier finden Sie einen Überblick über Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsstellen in allen Bundesländern:
https://www.klagsverband.at/gesetze/laender

 

 

 

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