Integration Tirol hat nun eine Richtlinie für Gewaltschutz
Newsletter Gewaltprävention I/2024
Integration Tirol hat nun eine Richtlinie für Gewaltschutz
Mit dem Beitritt zum Netzwerk Kinderrechte Österreich im Herbst 2020 hat sich Integration Tirol verpflichtet, eine Kinderschutzrichtlinie zu erarbeiten und in der praktischen Arbeit umzusetzen (siehe Newsletter Gewaltprävention 3/2020: Sichere Orte für Kinder schaffen). Die Mitarbeiter:innen und der Vorstand von Integration Tirol begannen die inhaltliche Auseinandersetzung mit Zielsetzung, Inhalten und Struktur einer Kinderschutzrichtlinie im Sommer 2021. Auf der Grundlage einer ausführlichen Risikoanalyse sowie vielfältiger inhaltlicher Inputs erarbeiteten sie Präventionsmaßnahmen und ein differenziertes Fallmanagement. Weil die Nutzer:innen von Integration Tirol nicht nur Kinder mit Behinderungen bzw. deren Angehörige, sondern oft auch erwachsene Personen mit Behinderungen bzw. deren Angehörige sind, wurde anstelle des Begriffs „Kinderschutzrichtlinie" der Titel „Richtlinie für Gewaltschutz bei Integration Tirol" gewählt. Darüber hinaus wurden Inhalte explizit auch für erwachsene Personen mit Behinderungen erläutert und ausformuliert, z.B. gesetzliche Grundlagen oder Beratungseinrichtungen.
Die Richtlinie für Gewaltschutz bei Integration Tirol umfasst folgende Inhalte:
Eine Präambel, die allgemein zu Integration Tirol und zum Schwerpunkt Gewaltprävention einführt.
Ein theoretisches Kapitel mit Begriffsdefinitionen zu Gewalt mit einem ausführlichen Schwerpunkt auf Gewalt an Kindern und erwachsenen Personen mit Behinderungen sowie der Erläuterung von rechtlichen Rahmenbedingungen zum Gewaltschutz.
Ein Kapitel zum Self-Audit und zur Risikoanalyse, die Integration für die Erarbeitung der Richtlinie durchgeführt hat.
Ein Kapitel, in dem ausführlich präventive Maßnahmen aufgelistet und beschrieben sind. Dazu zählen u.a. die Personalverantwortung und das Beratungskonzept von Integration Tirol, die Aufgaben einer mit Prävention beauftragten Person, der Sprachgebrauch bzw. die Kommunikation mit Menschen mit Behinderungen, das Sprechen über Kinder und erwachsene Personen mit Behinderungen, Aspekte zur Qualitätssicherung, die kindgerechte und möglichst barrierearme Gestaltung der Beratungsräume, die Kommunikation nach außen sowie das Beschwerdemanagement.
Ein Kapitel beschreibt detailliert das Fallmanagement, sowohl bezogen auf Verdachtsfälle gegenüber Mitarbeitende von Integration Tirol als auch gegenüber dem sozialen Umfeld eines Kindes bzw. einer erwachsenen Person mit Behinderungen.
Den Abschluss bilden Regelungen für Monitoring und Evaluation der Richtlinie für Gewaltschutz.
Bei Interesse kann der Text der Richtlinie für Gewaltschutz in der Beratungsstelle von Integration Tirol angefragt und digital übermittelt werden.