Hass-Kriminalität gegen Menschen mit Behinderungen
Seit dem Jahr 2020 erfasst die Polizei bei der Ermittlung von Straftaten auch vorurteilsmotivierte Straftaten bzw. Hate Crimes. Das sind strafbare Handlungen, die aufgrund der Zugehörigkeit der Opfer zu einer Gruppe, die die Täter*innen ablehnen, begangen werden. Täter*innen zeigen also eine abwertende Haltung gegenüber Personen, die sie als zugehörig zu einer speziellen Gruppe wahrnehmen. Von der Polizei werden folgende Merkmale erfasst:
- Alter
• Behinderung
• Geschlecht
• Hautfarbe
• Nationale und ethnische Herkunft
• Religion
• Sexuelle Orientierung
• Sozialer Status
• Weltanschauung
Wichtige Rechtsgrundlagen im Strafgesetzbuch, sind v.a.:
- Beleidigung: Eine Beleidigung begeht, wer öffentlich oder vor mehreren Leuten einen anderen beschimpft, verspottet, am Körper misshandelt oder mit einer Misshandlung droht.
- Verhetzung: Eine Verhetzung begeht, wer öffentlich oder vor vielen Menschen zu Gewalt anstachelt oder zu Hass gegen Personen aufgrund der genannten Merkmale aufruft.
Dies gilt auch, wenn diese Gruppen oder eines derer Mitglieder herabsetzend beschimpft bzw. öffentlich verächtlich gemacht werden.
Im Lagebericht „Hate Crime 2023“ des Bundesministeriums für Inneres werden Beispiel von Hass-Kriminalität gegenüber Menschen mit Behinderungen in Österreich angeführt, u.a.: Sachbeschädigungen an Notfallschnur am Behinderten-WC, an dreirädrigem Fahrrad, Anzünden des Rollstuhls; belustigende, NS-verherrlichende behindertenfeindliche Memes (Verstöße gegen das Verbotsgesetz); Verhetzung über „Integrationsschüler“ bzw. „Autisten“; Absprechen von Begünstigungen; Behinderungsspezifische Beleidigungen, z.B. eine Person mit Trisomie 21 als „Krüppel“ bezeichnen (vgl. S. 72).
Menschen, die Hass-Kriminialität erleben, fühlen sich oft abgelehnt, missachtet und psychisch verletzt. Sie können ihr Sicherheitsgefühl verlieren und langfristige psychische Beeinträchtigungen entwickeln. Daher sind Opferrechte speziell geregelt: Opfer haben das Recht auf schnelle Feststellung ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit.
Beratung und Hilfe erhalten Sie z.B. beim Opfernotruf oder beim Weißen Ring.
Vom Bundesministerium für Inneres gibt es einen Folder Hate Crime, der auch in einfacher Sprache vorliegt: Folder Hate Crime Leichte Sprache