aktuelle Newsletter

Schutzkonzepte für Behindertenfahrtendienste

Beschwerden über grenzverletzendes Verhalten von Mitarbeitenden gegenüber Kindern in Behindertentransporten sind in der Beratungsstelle von Integration Tirol bereits mehrfach Thema gewesen. Berichte über besonders drastische Vorfälle, die schlussendlich zu Verurteilungen führen, finden manchmal auch den Weg in die Medien, siehe z. B. diesen Artikel vom Jänner 2022. Häufig arbeiten pädagogisch gänzlich unqualifizierte Personen für Fahrtendienstunternehmen. Neben fehlenden fachlichen Standards gibt es darüber hinaus meist keine effektiven Regelungen, wie mit Beschwerden umgegangen werden soll.

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Mehr selbstbestimmte Sexualität in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Frauen* und Männer* mit Behinderungen sind in ihrem Recht auf selbstbestimmte Sexualität sehr stark eingeschränkt, das betrifft vor allem auch jene, die in Wohngemeinschaften oder anderen Einrichtungen nur für Menschen mit Behinderungen leben. Eine kleine qualitative Untersuchung zum selbstbestimmten Wohnen von Menschen mit Behinderungen in Tirol kommt zu diesem Ergebnis ebenso wie eine repräsentative Studie. In dieser österreichweit durchgeführten Untersuchung gaben 60% der befragten Personen mit Behinderungen an, „bislang in ihrem Leben noch keine sexuellen Erfahrungen gemacht zu haben" (Mayrhofer / Seidler 2020, 38). Fehlende sexuelle Aufklärung und die strukturelle Behinderung des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung führen zu einem sehr hohen Risiko, alle Formen von sexueller Gewalt zu erleben. Umso wichtiger sind nicht nur altersgerechte Sexualaufklärung bereits für Kinder mit Behinderungen, sondern auch entsprechende sexualfreundliche Rahmenbedingungen in Wohneinrichtungen für erwachsene Personen.

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Buchtipp: „Bist du behindert, oder was? Kinder inklusiv stärken und ableismussensibel begleiten."

Ein äußerst lebendig gestaltetes und zum Lesen einladendes Buch haben Rebecca Maskos und Mareice Kaiser herausgegeben. Maskos ist studierte Psychologin und bekannte Aktivistin der Selbstbestimmt Leben Bewegung in Deutschland, Kaiser ist Journalistin und hat als Mutter einer schwerbehinderten Tochter gesellschaftliche Erfahrungen mit Behindertwerden gemacht. Den beiden Frauen gelingt, das recht akademische und sperrige Thema „Ableismus" bzw. „ableistische" gesellschaftliche Phänomene anregend und zugänglich zu vermitteln. In vier Kapiteln widmen sie sich folgenden Themen:

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Integration Tirol hat nun eine Richtlinie für Gewaltschutz

Integration Tirol hat nun eine Richtlinie für GewaltschutzMit dem Beitritt zum Netzwerk Kinderrechte Österreich im Herbst 2020 hat sich Integration Tirol verpflichtet, eine Kinderschutzrichtlinie zu erarbeiten und in der praktischen Arbeit umzusetzen (siehe Newsletter Gewaltprävention 3/2020: Sichere Orte für Kinder schaffen). Die Mitarbeiter:innen und der Vorstand von Integration Tirol begannen die inhaltliche Auseinandersetzung mit Zielsetzung, Inhalten und Struktur einer Kinderschutzrichtlinie im Sommer 2021. Auf der Grundlage einer ausführlichen Risikoanalyse sowie vielfältiger inhaltlicher Inputs erarbeiteten sie Präventionsmaßnahmen und ein differenziertes Fallmanagement. Weil die Nutzer:innen von Integration Tirol nicht nur Kinder mit Behinderungen bzw. deren Angehörige, sondern oft auch erwachsene Personen mit Behinderungen bzw. deren Angehörige sind, wurde anstelle des Begriffs „Kinderschutzrichtlinie" der Titel „Richtlinie für Gewaltschutz bei Integration Tirol" gewählt. Darüber hinaus wurden Inhalte explizit auch für erwachsene Personen mit Behinderungen erläutert und ausformuliert, z.B. gesetzliche Grundlagen oder Beratungseinrichtungen.

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2023

2022

ältere Newsletter

Ein Kraftrucksack für Frauen mit Gewalterfahrungen

Vom 25. November bis zum 10. Dezember findet alljährliche die internationale Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen statt. Daher widmet Integration Tirol den letzten Newsletter zu Gewaltprävention auch heuer wieder speziell Frauen mit Behinderungen.

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Neue Website zu Kinderschutzkonzepten in Österreich

Seit Kurzem informiert die neue Website schutzkonzepte.at umfassend über Kinderschutzkonzepte in Österreich. In Form eines übersichtlichen Tutorials (https://www.schutzkonzepte.at/tutorial/ ) werden u.a. folgende zentrale Fragen beantwortet:Was ist ein Kinderschutzkonzept?Wer braucht ein Kinderschutzkonzept?Wie kommt eine Organisation oder Einrichtungen zu einem Kinderschutzkonzept?Welche Vorteile hat eine Organisation oder Einrichtung, wenn sie ein Kinderschutzkonzept erarbeitet?Auf der Website gibt es ausführliche, bei Interesse auch vertiefende Informationen, aber die wichtigsten Informationen sind auch in prägnanten Videos knapp zusammengefasst: (https://www.schutzkonzepte.at/kinderschutzexpertinnen_erklaeren/ ). Selbstverständlich sollen Schutzkonzepte auch Kinder mit Behinderungen besser vor allen Formen von Gewalt schützen.

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Rückblick auf die Landesenquete "Gewalt an Menschen mit Behinderungen"

Mit einer Landes-Enquete im Jänner 2021 hat das Land Tirol der wichtigen Studie zu Gewalterfahrungen und Gewaltprävention für Menschen mit Behinderungen wieder öffentliche Aufmerksamkeit verschafft (siehe dazu den Newsletter Gewaltprävention 1/2020). Mitwirkende an der österreichweiten Untersuchung sowie Praktikerinnen aus dem Gewaltschutz stellten in prägnanten Vorträgen nicht nur zentrale Ergebnisse der Studie ausführlich vor, sondern verknüpften diese auch sehr anschaulich und konkret mit Maßnahmen für Prävention und Opferschutz.

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Gewaltprävention für Mädchen mit Behinderungen

Vom 25. November bis zum 10. Dezember findet alljährliche die internationale Kampagne 16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen statt. Integration Tirol widmet daher diesen Newsletter der Frage: Wie sieht Gewaltprävention für Mädchen mit Behinderungen aus?

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Sichere Orte für Kinder schaffen - was ist ein Kinderschutzkonzept

Zur Stärkung von Kinderschutz in Organisationen und Einrichtungen wird derzeit in ganz Österreich ein von der EU finanziertes Projekt durchgeführt. Das Projekt Safe Places (= sichere Orte), hat den Schutz von Kindern vor allen Formen von Gewalt zum Ziel. Um dies zu erreichen, sollte jede Organisation, in der Kinder Zeit verbringen, ein Kinderschutzkonzept entwickeln und umsetzen.

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Heimopferrente für Frauen und Männer, die in Heimen Gewalt erfahren mussten

Im Frühjahr 2010, also vor ziemlich genau zehn Jahren, tauchten in ganz Österreich die ersten erschütternden Berichte von erwachsenen Frauen und Männern auf, die als Kinder massiv Missbrauch und Gewalt in Heimen erlitten hatten. In Folge gab es Kommissionen der Bundesländer und der Kirche, die sich mit den geschilderten Vorfällen beschäftigten und Vorschläge zur Wiedergutmachung präsentierten. In mehreren Bundesländern wurden Studien zur Aufarbeitung durchgeführt, PolitikerInnen und Vertreter der Kirche sprachen öffentliche Worte der Entschuldigung. Kirchliche und öffentliche Stellen zahlten an tausende Opfer finanzielle Entschädigungen und übernahmen die Kosten für Therapien. Im November 2016 fand als „Geste der Verantwortung" im Parlament ein Staatsakt statt, infolge dessen es zu einem einstimmigen Beschluss für ein Heimopferrentengesetz kam. Mit einer Rente für Heimopfer soll den betroffenen Menschen ein Einkommensnachteil, der ihnen durch staatliches Wegschauen bzw. Nichthinschauen während ihrer Kindheit entstanden ist, zumindest bis zu einem gewissen Ausmaß ausgeglichen werden.

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Studie aus Österreich: „Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen"

Das Sozialministerium hat Ende 2019 eine Studie über Gewalterfahrungen von Menschen mit Behinderungen in Österreich veröffentlicht. Nun gibt es endlich Daten dazu, wie häufig diese Personengruppe psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt. Dafür wurden in ganz Österreich u.a. Interviews mit insgesamt 376 Frauen und Männern geführt, die in Werkstätten oder Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe beschäftigt sind und / oder leben. Sie wurden ebenso wie MitarbeiterInnen der Einrichtungen in Interviews ausführlich befragt.

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Erfahrungen und Prävention von Gewalt an Menschen mit Behinderungen

Das Sozialministerium hat Ende 2019 eine Studie über Gewalterfahrungen von Menschen mit Behinderungen in Österreich veröffentlicht. Nun gibt es endlich Daten dazu, wie häufig diese Personengruppe psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt. Dafür wurden in ganz Österreich u.a. Interviews mit insgesamt 376 Frauen und Männern geführt, die in Werkstätten oder Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe beschäftigt sind und / oder leben. Sie wurden ebenso wie MitarbeiterInnen der Einrichtungen in Interviews ausführlich befragt.

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Welche Gesetze gibt es in Österreich, die vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung schützen?

Verschiedene Gesetze regeln in Österreich den Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung:Artikel 7 der österreichischen Bundesverfassung beinhaltet die Grundlage für die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen. Hier heißt es seit 1997: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten."

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Martinsbühel und der scheinheilige Umgang mit Gewalt und Missbrauch

In Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung zum Missbrauchsskandal um das Mädchenheim Martinsbühel in Tirol wurde in den Beiträgen des Standard auch das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) erwähnt.Dieses regelt Eingriffe in das Recht auf persönliche Freiheit, die an Menschen mit psychischer oder intellektueller Beeinträchtigung in Institutionen vorgenommen werden. Die Bewohnervertretung ist beauftragt diese Eingriffe zu überprüfen und bemüht sich bereits seit Jahren darum, den Rechtschutz auch auf Kinder und Jugendliche auszuweiten. Mit der Novelle des HeimAufG 2018 wurde dies verwirklicht.

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Die Fachaufsicht des Landes Tirol

Der vierte und letzte Newsletter zu Gewaltprävention im Jahr 2018 befasst sich mit der Fachaufsicht des Landes Tirol als Aufsichtsbehörde für Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen betreut werden. Zuständig dafür ist die Abteilung Soziales, die auch Beschwerden über Einrichtungen der Behindertenhilfe aufnimmt und bearbeitet. Kontaktinformationen für Beschwerden finden Sie hier: https://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/soziale-arbeit/

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Der "nationale Präventionsmechanismus"

Seit dem Jahr 2012 kontrollieren in Österreich insgesamt sechs Kommissionen der Volksanwaltschaft Einrichtungen, in denen Menschen leben oder untergebracht sind. Dazu zählen auch Einrichtungen oder Programme für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, also z.B. Internate, die an Sonderschulen angeschlossen sind, oder Wohngruppen und –heime für behinderte Kinder. Selbstverständlich werden auch inklusiv orientierte Einrichtungen, in denen behinderte Kinder gemeinsam mit nichtbehinderten Kindern leben, kontrolliert.

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Neu ab Juli 2018: Kontrolle von Freiheitsbeschränkungen auch in Einrichtungen für Kinder

Das Recht auf persönliche Freiheit ist ein zentrales Grund- und Menschenrecht. Es beinhaltet die Möglichkeit, sich jederzeit frei bewegen zu können bzw. den Aufenthaltsort zu ändern. Wird diese Möglichkeit be- oder verhindert, so spricht man von Freiheitsbeschränkung. Seit dem Jahr 2005 regelt in Österreich das Heimaufenthaltsgesetz Freiheitsbeschränkungen in Einrichtungen wie Alters- und Pflegeheimen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe.

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Über das Heimaufenthaltungsgesetz und die Fachaufsicht des Landes Tirol

Wer kontrolliert Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen? Wer stellt sicher, dass sie dort keine Gewalt erleben? Wer überprüft, ob Freiheitsbeschränkungen altersgemäß und nicht unrechtmäßig sind? In den nächsten Monaten wird sich Integration Tirol mit diesen und damit verwandten Fragen beschäftigen. Damit setzen wir den bereits vor zwei Jahren gestarteten Schwerpunkt zur Gewaltprävention fort. Wir werden einerseits informieren und andererseits unsere Vernetzungsaktivitäten vertiefen.Konkreter Anlass für den inhaltlichen Schwerpunkt auf Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen ist die Novelle des Heimaufenthaltsgesetzes, das Freiheitsbeschränkungen von Menschen mit psychischen und kognitiven Behinderungen in Einrichtungen regelt. Es wird österreichweit von der Bewohnervertretung kontrolliert und umgesetzt. Ab 1. Juli 2018 gilt das Heimaufenthaltsgesetz auch für ca. 1000 Einrichtungen in ganz Österreich, in denen Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen und / oder kognitiven Beeinträchtigungen den Tag verbringen bzw. in denen sie leben. Im nächsten Newsletter werden wir sowohl den Wirkbereich des Gesetzes als auch die Tätigkeit der Bewohnervertretung genauer beschreiben.Darüber hinaus werden wir in einem eigenen Newsletter die präventive Menschenrechtskontrolle der Volksanwaltschaft vorstellen, die darin besteht, dass u.a. Einrichtungen der Behindertenhilfe von Kommissionen besucht und kontrolliert werden. Nicht zuletzt diese Kontrollen haben gezeigt, dass es in Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen immer wieder zu unzulässigen Freiheitsbeschränkungen kommt. Dies war ein wichtiger Impuls für die Novelle des oben genannten Heimaufenthaltsgesetzes.Abschließend werden wir uns in einem vierten Newsletter mit der Frage befassen, welche Rolle Gewaltprävention im Rahmen der Fachaufsicht des Landes Tirol in Einrichtungen für behinderte Kinder spielt.

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Warum werden behinderte SchülerInnen so häufig gemobbt?

Kinder mit Behinderungen erleben in der Schule deutlich häufiger Mobbing als ihre MitschülerInnen ohne Behinderungen. Das zeigt eine Untersuchung, die in österreichischen Schulen durchgeführt wurde: Während von den nichtbehinderten SchülerInnen 14,4% eigene Mobbingerfahrungen berichteten, waren es bei SchülerInnen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen 23,4%, also deutlich mehr (1).Da in diese Studie Sonderschulen nicht einbezogen waren, muss davon ausgegangen werden, dass behinderte Kinder in noch größerem Ausmaß von Mobbing betroffen sind, denn auch in Sonderschulen tritt dieses ebenso häufig oder sogar häufiger auf (2). Wenn ein Kind aufgrund von Mobbing in einer Integrationsklasse in eine Sonderschule wechselt, kann dies also den sprichwörtlichen Wechsel vom Regen in die Traufe bedeuten.

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Warum erleben Kinder und Jugendliche mit Behinderungen viel häufiger Gewalt als Gleichaltrige ohne Behinderungen?

Die Ursachen für das hohe Gewaltrisiko von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sind vielfältig. Gesellschaftlichen Vorstellungen, die über Menschen mit Behinderungen vorherrschen, sowie Strukturen, Mechanismen und Eigenschaften von Unterstützungssystemen zählen ebenso dazu wie typische Eigenschaften von TäterInnen und individuelle Ausgangslagen der Kinder und Jugendlichen selbst.Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte nennt folgende wesentliche Ursachen für Gewalt an Kindern mit Behinderungen:Gesellschaftliche Haltungen, die auf Vorurteilen und Angst gegenüber dem Anderssein beruhen. Das vorherrschende Wohltätigkeitsdenken gegenüber Kindern mit Behinderungen sowie mangelnde Erfahrung in der Begegnung mit ihnen führen zu Vorurteilen, Ängsten und diskriminierendem Verhaltensformen in der Bevölkerung.Mangelndes Wissen über Behinderungen: Es dominieren traditionelle Bilder über Kinder mit Behinderungen; verstärkt werden muss ein Verständnis über Kinder mit Behinderungen, wie es in der Kinder- und in der Behindertenrechtskonvention verankert ist, also ein an Gleichstellung, Inklusion, volle Teilhabe und Nicht-Diskriminierung orientiertes Verständnis.Soziale Isolation und Aussonderung: Sondereinrichtungen und Sonderprogramme für Buben und Mädchen mit Behinderungen sind weit verbreitet, für integrative Modelle ist häufig besonderer Einsatz der Eltern erforderlich. Mangelnde Barrierefreiheit und mangelnde Unterstützung in allen Lebensbereichen können zur Isolation von Kindern mit Behinderungen und ihren Familien führen.

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