Mit der neuen Richtlinie zur Schulassistenz wird von politischer Seite der Eindruck vermittelt, es handle sich um eine notwendige und breit abgestimmte Weiterentwicklung eines bestehenden Systems. Dieser Darstellung möchten wir in wesentlichen Punkten widersprechen.
Eingewickelt statt teilgehabt…
Zunächst irritiert die wiederholt betonte „breite Einbindung“ von Organisationen. Zentrale, legitimierte Vertretungen von betroffenen Familien und Menschen mit Behinderungen – darunter die ARGE ANiT sowie die gewählte Nutzer:innenvertretung – waren in diesen Prozess nicht eingebunden. Andere, so auch wir, mussten sich Beteiligung regelrecht erkämpfen – ohne dass unsere Kritik tatsächlich Gehör gefunden hätte. Auch der Aufruf der Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie des Monitoringausschusses nach einer ordentlichen Begutachtungsphase blieb unberücksichtigt.
So oder so: Nun ist die Richtlinie beschlossen. Und am Ende zählt, was darin steht. Damit ihr euch selbst ein Bild machen könnt:
Hier findet ihr die Richtlinie und den Leitfaden-->
Worum es jetzt geht
Es ist schwierig, komplexe Rechtsmaterien verständlich aufzubereiten – insbesondere für jene, die unmittelbar davon betroffen sind. Unsere zentralen Hoffnungen und Bedenken lassen sich jedoch klar benennen:
Die Hoffnung kommt zuerst:
Die Richtlinie enthält weiterhin formale Zugangskriterien, etwa Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe oder – neu – laufende Leistungen nach dem Tiroler Teilhabegesetz (vgl. Punkt 4 Abs. 1 lit. c). Einige wenige Leistungen aus dem TTHG sind auch ohne erhöhte Familienbeihilfe zugänglich, darunter bspw. das Leistungsspektrum der pädagogischen Förderung.
Gerade am Übergang Kindergarten-Schule kann dies zu einer wesentlichen Entschärfung der Situation beitragen, da auch die Frühförderung eine jener Leistungen ist, die ohne erh. Familienbeihilfe bezogen werden kann. Ähnliches gilt für Kinder und Jugendliche im Autismusspektrum.
Da diese kleine Erweiterung des Bezieher:innenkreises aber einhergeht mit dem Einfrieren des Gesamtbudgetrahmens haben wir auch reichlich Bedenken:
1. Bedarf wird zur Auslegungssache
In Abschnitt 5.4 wird festgelegt, dass Unterstützung nur gewährt wird, wenn die Behörde diese als „benötigt“ festlegt – und dass ein Bedarf im Einzelfall auch beim Vorliegen einer Behinderung verneint werden kann.
Damit verschiebt sich die Perspektive grundlegend:
Nicht mehr das Kind/die Jugendliche mit Behinderung ist ausschlaggebend, sondern die Einschätzung der zuständigen Stelle. Diese wiederum agiert innerhalb vorgegebener budgetärer Rahmenbedingungen und eines klaren politischen Sparauftrags.
Bedarf wird damit zur Auslegungssache der Abteilung Elementarpädagogik.
2. „Zumutbarkeit“ als unbestimmter Hebel
Die Richtlinie schließt Unterstützung aus, wenn „auf andere Weise in zumutbarem Rahmen Abhilfe geschaffen werden kann“ (Punkt 4 Abs. 3).
Grundsätzlich ist der Einsatz unterstützender Technologien – etwa Screenreader, Sprachausgabe oder digitale Hilfsmittel – ausdrücklich zu begrüßen. Sie können Selbstständigkeit fördern und Teilhabe erleichtern.
Doch was genau „zumutbar“ ist, bleibt offen.
Es fehlen objektive Kriterien. Die Auslegung liegt vollständig im Ermessen der Behörde.
Aus der Beratungspraxis wissen wir: Zwischen dem theoretischen Vorhandensein von Hilfsmitteln und deren tatsächlicher, wirksamer Nutzung liegen oft große Unterschiede. Mehr noch: Selbst das Vorhandensein von Hilfsmitteln ist keineswegs selbstverständlich.
Und die Frage, wer für die Bereitstellung und funktionierende Umsetzung verantwortlich ist, bleibt unbeantwortet.
3. Mögliche schulorganisatorische Folgen
Das Ausmaß der Unterstützung wird künftig durch die Förderstelle festgelegt. Dabei werden unter anderem Klassengröße, vorhandene Ressourcen und weitere Unterstützungsmaßnahmen, das Vorhandensein einer Assistenz in der Klasse berücksichtigt (vgl. Punkt 5).
Auch hier fehlen klare Kriterien. Welche genauen Voraussetzungen welchen zusätzlichen Mitteleinsatz rechtfertigen, bleibt offen. Das kann man als Flexibilität im Einzelfall lesen, oder als größtmögliche Auslegungsfreiheit für die Behörde.
In der Praxis kann das dazu führen, dass Unterstützungsleistungen stärker gebündelt („gepoolt“) werden – mit weitreichenden Konsequenzen für den Schulalltag.
Ich möchte hier konkrete Überlegungen aus Beratungsfällen anführen:
Was bedeutet es, wenn eine Assistenzkraft plötzlich für mehrere Schüler:innen gleichzeitig zuständig ist – mit sehr unterschiedlichen Bedarfen?
Was passiert, wenn individuelle Begleitung in zentralen Situationen – etwa in der Berufsorientierung oder an außerschulischen Lernorten – nicht mehr möglich ist?
Die Assistenz mag in Phasen klassischen Unterrichts für mehrere Schüler:innen gleichzeitig einsetzbar sein. In Phasen des freien Lernens in Kleingruppen oder während Praktika kann sie sich jedoch nicht „halbieren“.
Ähnliche Herausforderungen sehen wir bei Phasen der individuellen Reizreduktion. Oft ist genau diese eine Stunde Pause für einen autistischen Schüler aus einer großen Klasse entscheidend, um danach wieder am Unterricht teilnehmen zu können. In Zukunft wird die Assistenz entscheiden müssen:
Begleitet sie den einen Schüler, um ihn vor einem Meltdown zu schützen – und entzieht damit einem anderen in dieser Zeit die notwendige Unterstützung beim Reichen von Stiften und Heften? Oder entscheidet sie sich umgekehrt? Wie lange kann eine Assistenz ein derartiges moralisches Dilemma durchhalten? Und was bedeutet das langfristig für die Personalsituation?
Ein politisches Signal, das aufhorchen lässt
Angefeuert werden diese Befürchtungen durch die erste Wortmeldung von Landesrätin Hagele in der Tiroler Tageszeitung vom 18.03.:
„Nicht nur, dass der BezieherInnenkreis erweitert würde, auch die Abkehr von einem Individualrecht hin zu einer verstärkt klassenverbandsbezogenen Orientierung sei ‚dringend notwendig‘. Denn die Schulassistenz-Kosten liefen in den vergangenen Jahren aus dem Ruder. Zuletzt betrug der Landesanteil 21 Millionen Euro im Jahr. Im laufenden Schuljahr 2025/26 werden laut Land 1400 SchülerInnen in Tirol mit rund 30.000 Stunden unterstützt. Teils auch mit mehreren Assistenzkräften pro Klasse. Mehrfachbesetzungen will Hagele ‚verhindern‘.“
Bereits kurz nach Inkrafttreten der Richtlinie wird also betont, dass eine Abkehr von individueller Unterstützung „dringend notwendig“ sei – nicht zuletzt aus Kostengründen.
Die Zahlen dazu heruntergerechnet:
Rund 1,4 % der Schüler:innen im Pflichtschulbereich erhalten aktuell Unterstützung durch Schulassistenz – im Durchschnitt etwa 21 Stunden pro Woche. Dass in diesem Zusammenhang von „aus dem Ruder laufenden Kosten“ und Sparpotenzial gesprochen wird, steht in einem deutlichen Widerspruch zum Anspruch, Teilhabe zu sichern.
Worum es hier wirklich geht
Eine Richtlinie, die
– keinen Rechtsanspruch schafft,
– Entscheidungen in den Ermessensspielraum der Verwaltung verlagert und
– so wird es jetzt auch öffentlich gesagt: auf eine Reduktion von Kosten abzielt,
birgt die reale Gefahr, dass notwendige Assistenzleistungen künftig restriktiver vergeben werden.
Nein, das ist keine Panikmache.
Die Richtlinie eröffnet diesen Spielraum – entscheidend wird sein, wie er genutzt wird.
Und genau hier lohnt ein Blick auf die aktuelle politische Kommunikation:
Wer die öffentlichen Aussagen der zuständigen Landesrätin in den letzten Monaten verfolgt hat, erkennt eine klare Schwerpunktsetzung auf Steuerung, Begrenzung und Kosten und leider auch: Betonung des tollen Sonderschulwesens. Von Inklusion als selbstverständlichem Recht im Sinne der
UN-Behindertenrechtskonvention ist dabei wenig erkennbar.
Unsere Erfahrung – und unsere Sorge
Die bisherige Richtlinie aus dem Jahr 2018 hat in vielen Fällen (bei allen Schwächen) zumindest sichergestellt, dass Schüler:innen mit Behinderungen ausreichend Unterstützung erhalten, um am Unterricht teilnehmen zu können.
Vor 2018 sah die Realität oft anders aus: Kinder wurden nach wenigen Unterrichtsstunden nach Hause geschickt, weil keine Assistenz mehr verfügbar war. Diese Entwicklungen drohen nun wieder. Und wenn das drei- oder viermal passiert ist, erledigt die sogenannte „Wahlfreiheit“ den Rest erfahrungsgemäß von selbst...
Wir bleiben dran!
Schulassistenz ist keine freiwillige Sozialleistung. Sie ist eine grundlegende Voraussetzung für Bildung und Teilhabe.
Wenn unmittelbar nach Einführung einer neuen Regelung von Einsparungen gesprochen wird, stellt sich die Frage, ob es tatsächlich um bessere Unterstützung geht – oder um deren Begrenzung. Als Verein Integration Tirol werden wir die Umsetzung dieser Richtlinie genau beobachten. Und arbeiten, viel arbeiten.