Novelle Teilhabegesetz- Schulassistenz - demokratiepolitisches Trauerspiel

Veröffentlicht am 12. Februar 2026 um 18:19

Jetzt ist sie also durch, die Novelle zur Schulassistenz. Ein demokratiepolitisches Trauerspiel, gewürzt mit einigen Fürchterlichkeiten aus dem Landtag und vielen offenen Fragen...

Was steht drin in der beschlossenen Novelle des TTHG? Man mag überrascht sein: nichts. Gemeint ist nicht: nichts Schlimmes. Gemeint ist: nichts. Hineingeschrieben wurde lediglich, dass es künftig einen Zuschuss zur Schulassistenz geben wird, den weiterhin Gemeinden beziehen können – und dass alles Weitere in einer Richtlinie geregelt wird.

Warum das demokratiepolitisch ein Supergau ist? Weil Richtlinien jederzeit nach Belieben verändert werden können. Und – besonders brisant – weil diese Richtlinie angeblich noch gar nicht existiert. Der Ausschuss für Wohnen, Raumordnung, Rechts- und Gemeindeangelegenheiten– logisch oder? Da wird der Gemeindeverband – jenes Gremium das wieder und wieder betont, dass die Kosten nicht mehr zu stemmen seien, sicher gut gehört – wurde nun mit der Ausarbeitung beauftragt. Schön.


Schön auch, dass im Budget Klartext steht: Die Summe, die für Schulassistenz vorgesehen ist, bleibt in den nächsten zwei Jahren exakt gleich. Angesichts des Kollektivvertragsabschlusses der Sozialwirtschaft und der Tatsache, dass ein System neu aufgestellt werden muss (Stichwort Verwaltungspersonal, Umstellung), bedeutet das vorerst vermutlich „nur“ eine kleine Leistungskürzung. In drei Jahren dann das versprochene Sparpotenzial? Niemand weiß Genaueres.

Die Ankündigungen sind vage – und widersprüchlich. Den Gemeinden wird „Entlastung“ versprochen, während Eltern zugesichert wird, weiterhin bekomme jede:r Schüler:in Assistenz, der/die sie braucht. Gleichzeitig erzählt Frau Blanik im Landtag von zig Klassen in denen viele Assistentinnen gleichzeitig herumstehen (ah wo denn?) und einem Fall, in dem ein Kind mit einer Stoffwechselstörung 35 Stunden Assistenz „für eine Tablette mittags“ erhalte… Zum Schreien. Nach bisheriger Gesetzeslage hat dieses Kind einen Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Es wäre ratsam, sich mit den Diagnosekriterien auseinanderzusetzen, die hinter einer solchen Festlegung stehen. Hier wird der Eindruck erweckt, Assistenzleistungen würden leichtfertig vergeben oder von Familien ausgenutzt. Aus jahrelanger Beratungserfahrung sagen wir ganz klar: Das ist sachlich falsch und politisch brandgefährlich.

Apropos erhöhte Familienbeihilfe: Diese – ebenso wie das Pflegegeld – kommt in der Novelle nicht mehr vor. Haben wir also eine langjährige Forderung erreicht? Leider nein. Statt in § 9 die Schulassistenz als Leistung festzuschreiben und klarzustellen, dass neben erhöhter Familienbeihilfe und Pflegegeld bei nachgewiesenem Unterstützungsbedarf auch andere Wege der Erlangung möglich sein müssen, verschwinden sie als „Mindestsicherheit“. Wieder heißt es: Das werde die Richtlinie schon richten... Werde, werde...

Nachdem unsere "große" Idee, Schulassistenz endlich als Recht abzusichern, gescheitert ist, halten wir fest, was aus unserer Sicht zumindest in dieser ominösen Richtlinie als Mindeststandard enthalten sein muss:

Rechtssicherheit und Transparenz

• Entscheidungen müssen mit rechtskräftigem Bescheid erfolgen. Nur so besteht Rechtssicherheit. Eltern müssen informiert werden, welches Stundenausmaß ihrem Kind zugesprochen wurde – und wie diese Entscheidung zustande kam.
• Jährliche Publikation der bewilligten Schulassistenzstunden pro Kind und pro Schulstandort, um Entwicklungen wissenschaftlich begleiten und demokratiepolitisch einordnen zu können. Wer Vertrauen einfordert, muss Transparenz liefern.
• Ein Recht für Eltern, an Verfahren teilzunehmen– sowohl bei der Stundenfestlegung als auch bei der Personalauswahl.
• Änderungen dürfen niemals zu einer Verschlechterung bestehender Ansprüche führen.
• Die angekündigte „pädagogische Orientierung“ darf nicht zur Systemlogik werden, nach dem Motto:
In Klasse A ist eh schon eine Assistenz. Verschieben wir das Kind halt auch in Klasse A. 
Einzelassistenz muss bei entsprechendem Bedarf weiterhin möglich bleiben.

Echte Bedarfsorientierung:

• Abschaffung starrer Höchststundenzahlen pro Kind bei gleichzeitiger Zusicherung eines Mindeststundensatztes bei vorliegen einer Behinderung. 
• Flexible Zuteilung nach individuellem, pädagogischem und sozialem Bedarf.
• Ermöglichung der Mitnahme von Assistenz in digitale und hybride Lernphasen, Homeschooling, Sommerbetreuung sowie Begleitung bei Suspendierungen oder gesundheitlich bedingtem Fernbleiben (OP-Vor- und Nachsorge, Immunsupprimierung, akute psychische Belastungen).
• Einsatz entsprechend qualifizierter Assistenzpersonen bei medizinischem oder pflegerischem Bedarf.

Frühzeitige Planung und verlässliche Strukturen:

• Assistenzpersonen müssen vor Schulstart fixiert sein, Kennenlernphasen müssen möglich sein.
• Aufbau eines Ausfall- und Vertretungspools.
• Planbare Übergänge vom Kindergarten in die Schule und zwischen Schulen.

Professionelle Arbeitsbedingungen:

• Faire Bezahlung, höhere Einstufung bei entsprechender Qualifikation, unbefristete Verträge.
• Überstundenabrechnung entsprechend dem Kollektivvertrag.
• Einheitliche Dienstverträge bei einem Arbeitgeber (Land) statt Zersplitterung zwischen Gemeinden und Dienstleistern.
• Bezahlte Vorbereitungs-, Vernetzungs- und Fortbildungszeiten.
• Klare Kostenübernahme für Mehrkosten bei Schulwegsbegleitung, Reisekosten von Ausflügen, mehrtägigen Schulveranstaltungen …
• Abgeltung von Vernetzungstätigkeiten, Fortbildungen …
• Honorierung relevanter Zusatzqualifikationen (Pflege, Gebärdensprache, Unterstützte Kommunikation etc.).

Bürokratie abbauen, Zuständigkeiten klären:

Das Verfahren war bisher kaum durchschaubar. Hier braucht es wirklich Reformen!

Und noch ein kleiner Hinweis an die Verhandlerinnen zum „werden, werden“: Viel Zeit habt ihr nicht. Veröffentlicht den Entwurf endlich. Holt euch die Expertise von Eltern und Expert:innen. Die Kinder warten.
Die 6.500 Unterschreiber:innen dieser Petition warten. Wir warten. Das Schuljahr 26/27 rückt derweilen immer näher … Es gibt nichts zu verstecken? Dann versteckt nichts. Solange hier derart geheimnistuerisch agiert wird, verstärkt das nur unsere Befürchtung: Ist das Ziel doch eine Richtlinie mit ähnlichen Konsequenzen wie in Vorarlberg? Quasi eine Wahlhilfe in die Sonderschule?

Thema: Der 2,7 %-Deckel: Neustart für bedarfsgerechte Bildung – und diesmal mit Rückenwind


16.Februar 2026 | 14.00 Uhr  | Parlament Österreich: 
Über 12.284 handschriftliche Unterschriften werden an diesem Tag dem Nationalrat übergeben.

Was als Bürgerinitiative begonnen hat, wird mit der offiziellen Einbringung zur parlamentarischen Bürgerinitiative. Und das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt kann auch online unterschrieben und können Stellungnahmen abgegeben werden. Den Link veröffentlichen wir hier, sobald er freigeschaltet ist – und selbstverständlich werden wir ihn über alle Kanäle teilen.

Diese Petition ist kein symbolischer Akt. Sie ist das Ergebnis von monatelanger Arbeit, getragen von der Bundesweiten Elterninitiative für Kinder mit besonderem Bedarf im Pflichtschulbereich (eikib) und von Inklusion Österreich – neu gegründet und Integration Tirol mittendrin.

Worum es geht es?
Österreich arbeitet im pädagogischen Bereich noch immer mit einer Quote aus den 1990er-Jahren:
Maximal 2,7 % der Lehrer:innenstunden sind für Inklusions- und Sonderpädagogik vorgesehen. Der reale Bedarf liegt deutlich darüber. Aktuell haben österreichweit rund 5,6 % der Schüler:innen einen sonderpädagogischen Förderbedarf – mit erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern. Tirol setzte bisher auf „Präventionsmaßnahmen“ – das heißt, es soll alles unternommen werden, dass Kinder gefördert werden, bevor die Zuweisung eines SPF notwendig ist. Ein guter Weg, der nur eine Schwachstelle hat: Nachprüfbar ist nicht, welche Stunden wirklich dafür aufgewendet werden. Was klar ist: Das sogenannte Zusatzkontingent an Lehrerposten wurde im laufenden Schuljahr von 150 Planstellen auf 130 reduziert. Neuer fachlicher Schwerpunkt? Nix mehr Inklusion … Mathe, Informatik, Naturwissenschaft und Technik.

Wir haben in allen Bundesländern eine Unterversorgung, festgeschrieben im Finanzausgleich. Hier setzt die Petition an: Gefordert wird eine sofortige Anhebung der Quote auf 4,5 %. Diese Forderung ist nicht aus der Luft gegriffen. Sie findet sich im Regierungsprogramm und bildet eine Annäherung an den tatsächlichen Unterstützungsbedarf ab. Leider bislang aber keine Bewegung  vom Ministerium. So oder so: Kinder können nicht bis zum Finanzausgleich 2028 warten. Bildung passiert jetzt. Entwicklung passiert jetzt. Ausschluss passiert JETZT.

Was wir derzeit sehen, ist ein System unter Druck: reduzierte Schulzeiten, Kinder, die vom Unterricht befreit werden, weil sie dem Dauerstress nicht mehr standhalten; steigende Suspendierungszahlen – besonders in Sonderschulen; Kinder, die formal „integriert“ sind, aber große Teile des Unterrichts außerhalb der Klassengemeinschaft verbringen, weil Ressourcen fehlen. Eltern berichten von Dauerkrisengesprächen, von der Aufforderung, ihre Kinder früher abzuholen, von improvisierten Teilzeitlösungen, die weder pädagogisch sinnvoll noch familienverträglich sind.

Gerti Riegler bringt es auf den Punkt:
„Wir sprechen hier nicht über abstrakte Zahlen, sondern über echte Kinder. Über Kinder, die lernen wollen, die dazugehören wollen und die ein Recht auf Bildung haben. Wenn ein System zu wenig Ressourcen vorsieht, produziert es Ausgrenzung. Das Budget schreibt diese Ausgrenzung fest – aushalten müssen sie unsere Kinder. Jeden Tag.“ Eine Zusammenfassung, die wir so aus unserer Beratungspraxis bestätigen können.

Und hier schließt sich der Kreis zum ersten Thema dieses Newsletters: Wenn Stunden strukturell zu niedrig angesetzt sind, wird Schulassistenz zum Pflaster auf eine klaffende Wunde. Wem geholfen ist, wenn dieses Pflaster abgezogen wird, ohne dass gleichzeitig die eigentliche Wunde versorgt wird: Wir wissen es nicht. Landeshauptmann Mattle kann hier in seiner Rolle als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz aber sicher wirken... 

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