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Das Urteil der ersten Verbandsklage Österreichs zur Assistenz in Bundesschulen: Ein Meilenstein

Erfolg für Verbandsklage: Gericht stellt Diskriminierung von Schüler+innen mit Behinderung fest

Im Jahr 2013 unterstützte Integration Tirol zum ersten Mal eine Familie bei einem Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, um Persönliche Assistenz an einer Bundesschule zu erreichen.

Unsere Argumentation: Das Rundschreiben des Bildungsministeriums, das Persönliche Assistenz an Bundesschulen regelt, diskriminiert Schüler:innen mit Behinderungen aus verschiedenen Gründen. Dies hat ein Gericht nun  vollinhaltlich bestätigt.

Ein riesen Erfolg! Das Urteil der 1. Verbandsklage Österreichs ist nichts weniger, als Meilenstein am Weg zur inklusiven Bildung! 

Mehr dazu hier >>> Klagsverband

Schüler streicht auf einer Tafel den Begriff Diskriminierung durch

Mittlerweile ist sicher: Das Bildungsministerium erkennt das Urteil an und wird nicht in Berufung gehen.

Das heißt, das Bildungsministerium ist nun aufgefordert möglichst zeitnah ein Modell zu schaffen, dass Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, unabhängig vom Grad oder der Art der Behinderung, Assistenz bereitstellt. Und zwar in dem Maße, dass deren Teilhabe an bestmöglicher Bildung sichergestellt ist. Im Urteil wird zudem die Teilhabe am Schulalltag, Möglichkeit zur Teilnahme an außerordentlichen Gegenständen und Schulveranstaltungen genannt. Dazu ist einerseits das genannte Rundschreiben zu reparieren, andererseits bedarf es auch konkreter organisatorische Schritte. Fragen wie: Wo/wie werden die Assistent:innen angestellt? Wer finanziert diese?

Gleichzeit relativiert das Ministerium in esrten Statements: In der Zeit im Bild verweist der Minister auf vorhandene genügend andere Unterstützung und dass er eine „Gleichschaltung" nicht zu befürworte. Es bleibt also zu hoffen, dass das Ministerium nicht zu viel Energie in die Schaffung neuer Ausschlusskriterien investiert, sondern direkt an die Arbeit geht.

Im Idealfall bemüht man sich dabei um eine grundsätzliche Neuausrichtung der Assistenz im Kinder-, und Jugendalter. Zu wenig Assistenzstunden, um an Schulveranstaltungen oder außerordentlichen Übungen teil zu nehmen (wie in den Details des Urteils angeführt), eigenartige Ausschlussfaktoren für den Anspruch auf Schulassistenz (z.b. der Bezug der erhöhten Familienbeihilfe) gibt es auch in Landesschulen Länder, Bund und Gemeinden sollen gleich eine nachhaltige Lösung für ALLE Kinder schaffen!

 

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