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die UN-Menschenrechtskonvention

AucUNO Logoh wenn - je nach politischer Weltanschauung - immer wieder daran gezielt und bewußt "gezweifelt" wird, ist die UN-Menschenrechtskonvention für Österreichs Gesetzgebung und Verwaltung auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene bindend und verpflichtend. Die Konvention wurde sehr bewußt so gestaltet, dass Fortschritte und Aktivitäten regelmäßig hinterfragt, besprochen und eingefordert werden. Dies betrifft neben politischen Organen natürlich auch Anbieter und geförderte Einrichtungen.

Den Inhalt der Menschenrechtskonvention finden Sie u.a. im  Rechtsinformationssystem des Beundeskanzleramts (RIS) >>>

Kein Wahlrecht der Eltern auf schulische Segregation -
eine grundlegende Erkenntnis zu aktuellen Verhinderungsversuchen:  

Das ist die Kernbotschaft des allgemeinen Kommentars Nr. 4 zur UN-Behindertenrechtskonvention, der am 2. September vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf veröffentlicht wurde.    
15.09.2016 Bundesweit Artikel Dr. Brigitte Schumann: 
https://bildungsklick.de/schule/meldung/kein-wahlrecht-der-eltern-auf-schulische-segregation/

Die UNO ist klar gegen den Erhalt des Sonderschulsystems und für eine gemeinsame Bildung >>>

Weitere grundlegende Informationen auf   http://www.behindertenrechtskonvention.info/

 

Aktion Mensch

 

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