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Betreuungsangebote in Krisenzeiten

In diesen Krisenzeiten erleben wir immer wieder Eltern von Kindern mit Behinderungen, die mit kurzfristigen und teilweise nicht abgesprochenen Ausfällen von Betreuungsstunden arg zu kämpfen haben. Am stärksten sind wieder alleinerziehende Mütter betroffen.

Vielleicht ist bei manchen das Bewußtsein verloren gegangen, dass die eigentlichen AuftraggeberInnen ihre KlientInnen sind, die den Unterstützungsbedarf vorgeben und die Zeiten, wann diese Unterstützung wichtig ist. Die Unterstützung muss sich immer an den Bedürfnissen der behinderten Personen orientieren, auch und gerade jetzt in dieser für alle schwierigen Situation. Der aktuelle Unterstützungsbedarf durch Dienstleister ist auch jetzt individuell zu erheben und unter Berücksichtigung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen für alle sicherzustellen.
SLIÖ stellt wertvolle Tips zur Risikominimierung für AuftraggeberInnen und AssistInnen online >>>

Es gibt auch Anbieter, die für schlechte oder verunsicherte Dienstleister einspringen und deren Arbeit mit übernehmen! Allerdings sind die schwer zu finden und stoßen auch an ihre Grenzen. Für einige Familien wurden bereits gute Alternativen gefunden, aber es fragen immer wieder verzweifelte Eltern bei uns nach Unterstützung an.

Die Dienstleister sind von der Landesregierung aufgefordert, ihre Leistungen so gut wie möglich weiterhin zu erbringen und keine Verschlechterungen zuzulassen. Eine Erhöhung der Betreuungs- und Assistenzstunden während der Quarantänezeit ist leider nicht in Aussicht gestellt. Dabei wäre gerade jetzt eine spürbare Familienentlastung sehr sinnvoll.

Falls auch Ihre Betreuungsstunden einseitig abgesagt wurden, lassen Sie es uns bitte wissen.

Wir wollen Problemfälle auch dokumentieren und an die Zuständigen zur Klärung und Verbesserung der Situation weiterleiten. Und vielleicht gelingen uns ja gemeinsam auch sinnvolle Lösungen?!   Kontaktmöglichkeiten:  Tel. 0699 1999 5556 (Marianne Liener-Kapper) oder 0699 1999 5557 (Katharina Neuner-Rauth), oder per E-Mail  beratung@integration-tirol.at


Eltern steht eventuell ein 3-wöchiger "Sonderurlaub" zur Verfügung!

Leider ist die Kommunikation und Informationsverbreitung dazu sehr dürftig. Sobald eine aussagekräftige Richtlinie (oder ähnliches) bekannt ist, stellen wir die Informationen auf der Homepage und auf Facebook zur Verfügung.
Die derzeit "aktuellste" Information sieht so aus:
Familienministerin Aschbacher betonte (Anm. Bei der Pressekonferenz gegenüber dem ORF) die Möglichkeit der Sonderbetreuungszeit für Eltern. Arbeitgeber können Eltern für die Zeit der Schulschließungen bis zu drei Wochen diese Sonderbetreuungszeit gewähren, wenn es keine andere Möglichkeit der Betreuung gibt. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber. Gewährt dieser die Freistellung, übernimmt der Staat ein Drittel der Lohnkosten. Aschbacher appellierte an die Dienstgeber, die Betreuungszeit zu gewähren.

Am Portal „Bizeps" werden Informationen für Menschen mit Behinderungen und Angehörige sehr zeitnah und ausführlich online bereitgestellt:  https://www.bizeps.or.at/
oder z.B:
https://www.bizeps.or.at/auswirkungen-des-2-covid-19-gesetzespakets-auf-menschen-mit-behinderungen/

 

 

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