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Die ewige Baustelle: Persönliche Assistenz für Kinder mit Behinderungen

Bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen könnten für Kinder mit Behinderungen selbstbestimmtes und gleichberechtigtes Aufwachsen ermöglichen und die oft schon sehr frühe Trennung von Familie und Herkunfsgemeinde durch Institutionalisierung in Sondereinrichtungen verhindern. In Tirol sind solche Leistungen aber immer noch nicht vorhanden, sie sind auch im Tiroler Teilhabegesetz nicht vorgesehen. Gerade für Kinder mit höherem Unterstützungs- und oder Therapiebedarf ist bedarfsgerechte Unterstützung im Regelfall nur in Sondereinrichtungen möglich. Erkämpfte und ausnahmsweise Einzelfalllösungen bestätigen diese Regel.

Politisch tauchte das Thema in den letzten Monaten im Zusammenhang mit Schulassistenz auf: Konkret ging es um einen Mangel an Schulassistenz in Kufstein, bei genauerer Betrachtung stellte sich heraus: Während in den Nachbargemeinden Assistent:innen ganzjährig beschäftigt werden, müssen Assistent:innen in Kufstein über die Sommerferien um Arbeitslosengeld ansuchen und auf eine Wiederanstellung im Herbst hoffen. Sozial-Saisonarbeiter:innen, sozusagen. Kein Wunder, dass sich der Andrang hier in Grenzen hält. Leidtragende sind wie so häufig die auf Assistenz angewiesenen Kinder und deren Eltern, die keinerlei Garantie für verlässliche Unterstützung haben. Die Arbeitsbedingungen der Schulassistent:innen sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, eine Zersplitterung der Rahmenbedingungen für Unterstützungsleistungen wie sie kaum ungünstiger vorstellbar ist.
Obwohl bekannterweise viele Schulassistent:innen in Sonderschulen beschäftigt sind, gehört für uns Schulassistenz als zentrales Element gelingender schulischer Inklusion in Landeskompetenz - konkret in die Abteilung Bildung übersiedelt. Damit hätten einerseits die häufigen Streitereien zur Verantwortungsübernahme ein Ende, gleichzeitig könnte man einen Pool an Assistentinnen bilden - was das Gezeter, ob die jeweilige Gemeinde über die Sommerferien jemanden findet, entschärfen könnte. Krankenstände von AssistentInnen würden nicht zu regelmäßigen Stresssituationen für Kinder und Eltern führen.

Eigentlich wäre es aber längst an der Zeit, einen großen Wurf in Richtung Persönliche Assistenz für Kinder zu wagen und z.B. ein Berufsbild für Persönliche Assistent:innen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zu schaffen. Bedarfsgerecht, v.a. auch für Kinder mit hohem Unterstützungsbedarf, gern auch Vollzeit, inklusive Versicherungszeiten, die nicht in die sichere Altersarmut führen, und flexibel im Einsatz. Das würde Familien entscheidend entlasten und der frühen Institutionalisierung nachhaltig entgegenwirken. Dies würde endlich die absurde Situation beenden, dass es in der Schule sehr viel Assistenz gibt, außerhalb der Schule aber keine Persönliche Assistenz für Kinder. Ein Modell, das gerade während der Corona-Lockdowns zu absurden Situationen führte: Schulassistent:innen mussten ihre Arbeitszeit an der leeren Schule absitzen, während Eltern daheim ohne Unterstützung rotierten.

Schließlich müssten sich Familien nicht mehr aufgrund fehlender Nachmittagsbetreuung am Wohnort für die Sonderschule mit Ganztagesangebot entscheiden, weil das Kind die Assistenz einfach mitbringt. Persönliche Assistent:innen könnten mit den Kindern  Termine bei Therapeut:innen absolvieren, im Alltag helfen, Pausen für Eltern schaffen. Kurz: Familien entlasten.

Die bundeseinheitliche Reform der Assitenz, in deren Pilotphase auch Tirol eingebunden ist und eine Menge Geld vom Bund erhält, könnte hier Chancen eröffnen. Welche Leistungen von der Reform umfasst sind, weiß man allerdings noch nicht genau. Was bisher zu vernehmen ist, dürfte es primär um eine Anpassung der Leistungen "persönliche Assistenz" und "Assistenz am Arbeitsplatz" gehen. Es ist zu hören, dass es für das Pilotprojekt eine Altersgrenze von 15 Jahren gibt. Unklar ist, wer hier mit welchen Interessen verhandelt hat. Unklar ist, warum diese, von Selbstvertretungen immer wieder formulierte Forderung, weder in den nationalen, noch in den Tiroler Aktionsplan Behinderung Eingang fand.

Schleierhaft bleibt, warum Kinder mit Behinderungen und die Deinstitutionalisierung von Kindern mit Behinderungen wieder einmal nicht mitgedacht wurden. Lesen Sie dazu auch den Beitrag von Petra Flieger für den Menschenrechtsbefund 2022: Unterwegs in die falsche Richtung. Österreich und die Institutionalisierung von Kindern mit Behinderung. In: Österreichische Liga für Menschenrechte (2022) Befund 2022, S. 40 – 41.

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