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Einführung zum inhaltlichen Schwerpunkt 2018

Wer kontrolliert Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen? Wer stellt sicher, dass sie dort keine Gewalt erleben? Wer überprüft, ob Freiheitsbeschränkungen altersgemäß und nicht unrechtmäßig sind? In den nächsten Monaten wird sich Integration Tirol mit diesen und damit verwandten Fragen beschäftigen. Damit setzen wir den bereits vor zwei Jahren gestarteten Schwerpunkt zur Gewaltprävention fort. Wir werden einerseits informieren und andererseits unsere Vernetzungsaktivitäten vertiefen.

Konkreter Anlass für den inhaltlichen Schwerpunkt auf Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen ist die Novelle des Heimaufenthaltsgesetzes, das Freiheitsbeschränkungen von Menschen mit psychischen und kognitiven Behinderungen in Einrichtungen regelt. Es wird österreichweit von der Bewohnervertretung kontrolliert und umgesetzt. Ab 1. Juli 2018 gilt das Heimaufenthaltsgesetz auch für ca. 1000 Einrichtungen in ganz Österreich, in denen Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen und / oder kognitiven Beeinträchtigungen den Tag verbringen bzw. in denen sie leben. Im nächsten Newsletter werden wir sowohl den Wirkbereich des Gesetzes als auch die Tätigkeit der Bewohnervertretung genauer beschreiben.

Darüber hinaus werden wir in einem eigenen Newsletter die präventive Menschenrechtskontrolle der Volksanwaltschaft vorstellen, die darin besteht, dass u.a. Einrichtungen der Behindertenhilfe von Kommissionen besucht und kontrolliert werden. Nicht zuletzt diese Kontrollen haben gezeigt, dass es in Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen immer wieder zu unzulässigen Freiheitsbeschränkungen kommt. Dies war ein wichtiger Impuls für die Novelle des oben genannten Heimaufenthaltsgesetzes.

Abschließend werden wir uns in einem vierten Newsletter mit der Frage befassen, welche Rolle Gewaltprävention im Rahmen der Fachaufsicht des Landes Tirol in Einrichtungen für behinderte Kinder spielt.

 

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