Was Österreich für Kinder mit Behinderungen tun muss
Ergebnis der Staatenprüfung Österreichs zur UN-Kinderrechtskonvention
„Der Staat Österreich muss insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen noch Vieles verbessern, um ihre Rechte laut UN-Kinderrechtskonvention zu wahren. Allen voran steht das Recht auf inklusive Bildung vom Kindergarten an", so Herbert Pichler, Präsident des Österreichischen Behindertenrates.
Inklusive Bildung
Das Recht auf inklusive Bildung für alle Kinder mit Behinderungen muss gestärkt werden. Dies schließt angepasste Curricula, inklusive Schulmaterialien und den Einsatz ausreichenden, qualifizierten Personals für individuelle Unterstützung im Unterricht mit ein.
(Anmerkung: Es stört schon lange, dass viele EntscheidungsträgerInnen und PolitikerInnen "Inklusion" mit "Integration" gerne verwechseln und über Sonntagsreden nicht hinauskommen. Sonderschulen finanziell zu bevorzugen und gleichzeitig von "Inklusion" reden geht am Thema und an den Kinderrechten vorbei und macht Tirols Schulen icht besser!)
Psychische Gesundheit
Dienstleistungen und Programme zur Förderung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen müssen ausgebaut, deren personelle, technische und finanzielle Ausstattung verbessert werden. Außerdem sind Maßnahmen gegen die Übermedikation von Kindern und Jugendlichen mit psychosozialen Behinderungen zu treffen.
(Anmerkung: Dass Kinder mit auffälligen Behinderungen nur mit Ritalin-Medikation an ihren Wohnortschulen aufgenommen werden, ist endgültig abzulehnen! Niemand sollte Drogenabhängigkeit für junge Menschen fordern! Ebenso sollte Breitensport und Psychotherapie für (junge) Menschen mit Behinderungen endlich im inklusiven Kontext gefördert und forciert werden...)
De-Institutionalisierung
Eine effektive Strategie zur De-Institutionalisierung und zur Vermeidung (Prävention) der Trennung von Kindern mit Behinderungen von ihren Familien muss entwickelt und umgesetzt werden.
(Anbmerkung: Der - gerade in Tirol vorherrschende - Sonderschulwahn muss ebenso beendet werden wie die nachfolgenden ausgesonderten Angebote hinterfragt gehören! Gleichzeitig sind familienentlastende Angebote nötig und sollten nicht von Dinestleistern, sondern von betroffenen Familien mit der Soziallandesrätin verhandelt und passend organisiert werden! Das Tiroler Teilhabegesetz ist kein Gesetz für Dienstleister, sondern für Menschen mit Behinderungen!)
Des Weiteren umfasst der Bericht bezüglich Kinder und Jugendlicher mit Behinderungen die Themen Datensammlung, Bewusstseinsbildung, Barrierefreiheit sowie adäquate Freizeit und Erholungsmöglichkeiten.
Den Bericht des UN-Kinderrechtsausschusses finden Sie in der Presseaussendung vom Behindertenrat >>>
Rückfragen & Kontakt:
Österreichischer Behindertenrat
Mag. Heidemarie Egger
Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
01 5131533 213
h.egger@behindertenrat.at
www.behindertenrat.at
oder in der Beratungsstelle von Integration Tirol... ;-)